Sternenkinder
Sternenkinder werden auch Regenbogenbabys, Schmetterlingskinder, Kinder des Lichtes genannt. Rein Medizinisch jedoch schlicht als Fehl- oder Totgeburten. Dabei sind sie so viel mehr.
Die Bestattung eines Menschen ist immer ein schwerer Weg für die Angehörigen, die von Kinder hinterlassen teils unaussprechliche Trauer.
Leider war es vor 2013 so, dass Sternenkinder unter 500g Gewicht und ohne Lebenszeichen keine Persönlichkeitsrechte hatten. Nur in Ausnahmefällen hat sich manch Friedhof bereit erklärt, diese Kinder beizusetzen. So das die Eltern und Angehörigen keinen Ort hatten zum Trauern oder zum Gedenken und zum verarbeiten.
Erst durch den Einsatz vieler Elterninitiativen, durch Petitionen und sehr viel Engagement in dem Bereich, änderte der Bund 2013 den § 31 der Personenstandsverordnung (PStV). In diesem Paragraphen wird klar definiert, wann eine Lebendgeburt vorliegt.
In der Regel werden aber die still geborenen Kinder durch die Klinik auf einem eigens dafür angelegten Friedhof beigesetzt. In sogenannten anonymen Gemeinschaftsanlagen, welche zum Teil liebevoll bepflanzte Gärten sind, oder auf Grabfeldern können die Angehörigen ihres Babys mit kindgemäßem Grabschmuck gedenken.
Natürlich kan darüber Hinaus eine Waldbestattung in einem ausgewiesenenBestattungswald oder in einem bereits vorhandenen Familiengrab beigesetzt werden, wo aber entsprechende Kosten auf die Familie zukommen.
Aber zwischen all diesen Fakten möchte ich Ihnen empfehlen, sich professionell helfen zu lassen, sollten Sie in so eine Situation geraten und diese verständlicherweise nicht verarbeiten können. Es ist eine schwere Zeit und manchmal braucht man geschulte Menschen, die einem helfen, solch ein Erlebnis zu verkraften.
Auch hier stehen Ihnen ausgebildetes Klinikpersonal, Hebammen, Elterninitiativen oder auch wir als Bestatter vertrauensvoll zur Seite. Sie sind nicht allein und geben Sie sich die Zeit, die Sie zur Verarbeitung benötigen!